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Hofheim/Ts. (mit besonderer Erlaubnis des LAA Hessen)
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Anmeldeformular:


Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns ausgefüllt, mit Originalunterschrift per Post an nebenstehende Adresse. Danke.

Dietlinde Hofherr
Fernblick 7
D - 65719 Hofheim

Tel.: 06192-961737
Fax: 06192-961738
e-mail:hofherr@t-online.de
Familienname der Gastfamilie:
Adresse:
Telefon privat:
Telefon geschäftlich:
Telefax privat:
Telefax geschäftlich:
e-mail:
Familienmitglieder:   Name  /  Alter          
 
Gastvater:
Gastmutter:
Kinder:
Leben noch weitere Familienmitglieder im Haushalt? Großeltern, Tanten, Onkel ...?
Nationalität/Muttersprache:
Religion der Familie:
Sind beide Ehepartner berufstätig?
ja   nein
Beruf des Gastvaters:
Beruf der Gastmutter:
Gastvater: ganztags halbtags   selbständig
Gastmutter: ganztags halbtags   selbständig
Welche Fremdsprachen werden in Ihrem Haushalt gesprochen?
Wird in Ihrer Familie geraucht? ja   nein
Wohnen Sie in einer Großstadt / Kleinstadt / Dorf ?
Nächste gößere Stadt?   km?
Bewohnen Sie ein Haus? Eine Wohnung? Mit Garten? qm Wohnfläche?
Erhält das Au-Pair ein eigenes Bad?
Fernseher?
Musikanlage?
ja   nein
ja   nein
ja   nein
Ist Ihr Haus / Ihre Wohnung durch öffentlichen Nahverkehr gut angebunden?
Besonderheiten der Familie z.B. Vegetarier, behinderte Familienmitglieder:
Haben Sie Haustiere? Wenn ja, welche?
Hatten Sie bereits Au-Pairs in Ihrer Familie? nein  ja   / wieviele: 
Sollte Ihr Au-Pair bestimmte Fähigkeiten (z.B. Kochen, Reiten, Führerschein) haben?
Welche weiteren Voraussetzungen sollte das Au-Pair für Ihre spezielle Familiensituation mitbringen?
Erwarten Sie gute / mittlere / geringe Deutschkenntnisse von Ihrem Au-Pair?
Haben Sie schon eine(n) Favoritin(en) in unserer Datei gefunden?
Ab wann sollte das Au-Pair bei Ihnen sein?
Folgende Formalitäten sind zu beachten:
  • Offizieller Einladungsbrief + Au-Pair Vertrag + Kopie des Personalausweises der Gasteltern an das Au-Pair Mädchen - zur Beantragung eines Visums - schicken (Visum dauert 6 - 8 Wochen).
  • Anmeldung des Au-Pair Mädchens beim Einwohnermeldeamt innerhalb von einer Woche nach Ankunft.
  • Anmeldung des Au-Pair Mädchens beim Ausländeramt unmittelbar nach der Ankunft.
  • Beantragung der Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt vor Aufnahme der Au-Pair Beschäftigung.

Erklärung der Gasteltern:

Wir erklären hiermit, daß wir
1. für Unterkunft und volle Verpflegung für das Au-Pair aufkommen werden,
2. eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Au-Pair abschließen werden,
3. sofort nach Eintreffen des Au-Pairs bei der Familie, die Vermittlungsgebühr in Höhe von
250,- Euro der Au-Pair Vermittlung Hofherr überweisen werden. Bei der Vermittlung handelt es sich um eine Dienstleistung. Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn die Dienstleistung erbracht wurde, d.h. wenn das Au-Pair bei der Gastfamilie eingetroffen ist. Die Vermittlungsgebühr ist nicht davon abhängig, ob das Au-Pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird.

Wir erkennen an, daß mit der Vermittlung eines Au-Pairs die vertragliche Leistung der Au-Pair Vermittlung Hofherr erbracht ist. Alle weiteren Erledigungen wie z.B. das Einholen der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitsgenehmigung für das Au-Pair sind von den Gasteltern durchzuführen und sind nicht Aufgabe der Au-Pair Vermittlung Hofherr.
Für den Fall, daß aufgrund eines von den Gasteltern erfolgten Auftrages die Au-Pair Vermittlung Hofherr bereits tätig geworden ist und für ein bestimmtes Au-Pair der Au-Pair Vertrag geschrieben und an die Gasteltern geschickt wurde, diese dann aber von der Vermittlung wieder Abstand nehmen, ist von den Gasteltern eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,- Euro unmittelbar nach dem Rücktritt vom Auftrag an die Au-Pair Vermittlung Hofherr zu leisten.

Wenn das Au-Pair (gleich aus welchen Gründen) innerhalb der ersten 4 Wochen die Familie wieder verläßt, wird die Au-Pair Vermittlung Hofherr sich bemühen, gebührenfrei ein anderes Au-Pair zu vermitteln. Sollte sich kein Ersatz finden oder die Gastfamilie kein anderes Au-Pair haben wollen, so kann die Vermittlungsgebühr nicht zurückverlangt werden.
Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Ort, Datum, Unterschrift der Gasteltern :  


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