Folgende Formalitäten sind zu
beachten:
- Offizieller Einladungsbrief + Au-Pair Vertrag +
Kopie des Personalausweises der Gasteltern an das Au-Pair Mädchen - zur Beantragung eines
Visums - schicken (Visum dauert 6 - 8 Wochen).
- Anmeldung des Au-Pair Mädchens beim
Einwohnermeldeamt innerhalb von einer Woche nach Ankunft.
- Anmeldung des Au-Pair Mädchens beim Ausländeramt
unmittelbar nach der Ankunft.
- Beantragung der Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt vor
Aufnahme der Au-Pair Beschäftigung.
Erklärung der Gasteltern:
Wir erklären hiermit, daß wir
1. für Unterkunft und volle Verpflegung für das Au-Pair aufkommen
werden,
2. eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Au-Pair
abschließen werden,
3. sofort nach Eintreffen des Au-Pairs bei der Familie, die
Vermittlungsgebühr in Höhe von
250,- Euro der Au-Pair Vermittlung Hofherr überweisen werden. Bei der Vermittlung handelt
es sich um eine Dienstleistung. Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn die
Dienstleistung erbracht wurde, d.h. wenn das Au-Pair bei der Gastfamilie eingetroffen ist.
Die Vermittlungsgebühr ist nicht davon abhängig, ob das Au-Pair-Verhältnis erfolgreich
zu Ende geführt wird.
Wir erkennen an, daß mit der Vermittlung eines Au-Pairs die vertragliche
Leistung der Au-Pair Vermittlung Hofherr erbracht ist. Alle weiteren Erledigungen wie z.B.
das Einholen der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitsgenehmigung für das Au-Pair sind
von den Gasteltern durchzuführen und sind nicht Aufgabe der Au-Pair Vermittlung
Hofherr.
Für den Fall, daß aufgrund eines von den Gasteltern erfolgten Auftrages die Au-Pair
Vermittlung Hofherr bereits tätig geworden ist und für ein bestimmtes Au-Pair der
Au-Pair Vertrag geschrieben und an die Gasteltern geschickt wurde, diese dann aber von der
Vermittlung wieder Abstand nehmen, ist von den Gasteltern eine pauschale
Aufwandsentschädigung von 50,- Euro unmittelbar nach dem Rücktritt vom Auftrag an die
Au-Pair Vermittlung Hofherr zu leisten.
Wenn das Au-Pair (gleich aus welchen Gründen) innerhalb der ersten 4 Wochen die Familie
wieder verläßt, wird die Au-Pair Vermittlung Hofherr sich bemühen, gebührenfrei ein
anderes Au-Pair zu vermitteln. Sollte sich kein Ersatz finden oder die Gastfamilie kein
anderes Au-Pair haben wollen, so kann die Vermittlungsgebühr nicht zurückverlangt
werden.
Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ort, Datum, Unterschrift der Gasteltern :
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