Au-pair-Taschengeld: Höhe, Urlaub, Feiertage & Regeln

280 € pro Monat in Deutschland – unabhängig von den Stunden, auch im Urlaub und bei Krankheit. Alle Regeln zu Taschengeld, freien Tagen, Feiertagen und Urlaub auf einen Blick.

Die Grundregeln in Deutschland

280 € / Monat

Fester Betrag, unabhängig vom tatsächlichen Betreuungsumfang. Er wird nicht anteilig gekürzt, wenn die Familie das Au-pair weniger einsetzt.

Auch bei Krankheit

Ist das Au-pair krank, läuft das Taschengeld weiter – ebenso Unterkunft, Verpflegung und Versicherungsschutz.

Auch im Urlaub

Während des bezahlten Urlaubs wird das Taschengeld in voller Höhe weitergezahlt.

Urlaub, freie Tage & Feiertage

AnspruchRegelung
Bezahlter Urlaub4 Wochen bei 12 Monaten Aufenthalt; bei kürzerer Dauer 2 Werktage pro vollem Monat
Freie TageMindestens 1,5 freie Tage pro Woche, davon mindestens ein kompletter freier Sonntag pro Monat
Freie AbendeMindestens 4 freie Abende pro Woche
Gesetzliche FeiertageGrundsätzlich frei. Ist Betreuung an einem Feiertag ausnahmsweise nötig, wird sie auf die Wochenstunden angerechnet und zeitnah durch Freizeit ausgeglichen
FamilienurlaubReist das Au-pair mit und betreut die Kinder, zählt das als Arbeitszeit – Reisekosten trägt die Familie. Reist es nicht mit, gilt die Zeit nicht automatisch als Urlaub des Au-pairs
SprachkursFreistellung für den Kursbesuch plus mindestens 70 € Zuschuss und 40–60 € Fahrtkostenbeteiligung monatlich

Taschengeld international (Richtwerte)

LandTaschengeldBemerkung
Deutschland280 € / Monatbundesweit einheitlich festgelegt
Österreichnach Mindestlohntarifjährlich angepasst; Au-pairs sind sozialversichert
Frankreichca. 270–320 € / MonatAnmeldung über das URSSAF-System
Spanienca. 280–340 € / Monatmarktüblich ca. 70–85 € pro Woche
Italienca. 250–300 € / Monatje nach Region und Stundenumfang
Englandca. £ 90–120 / WocheRichtwert; abhängig vom Aufenthaltsstatus
USA195,75 USD / Wochestaatlich geregelt im J-1-Programm
Australienca. 200–250 AUD / Wochenach Absprache, abhängig vom Stundenumfang

Stand: Juli 2026. Auslandswerte sind Richtwerte und können je nach Familie, Region und Stundenumfang abweichen – verbindliche Zahlen nennen wir dir in der persönlichen Beratung.

Für Au-pairs: Das Taschengeld ist steuerfrei gestellt, solange es den festgelegten Rahmen nicht übersteigt. Lass dir die Zahlung monatlich aufs eigene Konto überweisen – das schafft Klarheit für beide Seiten.

Für Familien: Taschengeld, Versicherung und Sprachkurszuschuss können als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden – wir stellen die nötige Bescheinigung aus. Zur Kostenübersicht.

Noch Fragen zu Geld & Freizeit?

Im FAQ beantworten wir 44 Fragen – oder direkt persönlich.