Der Au-pair-Vertrag: Inhalt, Muster & Kündigung
Der Vertrag ist Visumsvoraussetzung und Spielregel zugleich. Diese zwölf Punkte gehören hinein – und so beenden beide Seiten das Verhältnis fair, falls es nicht passt.
Die 12 Pflichtinhalte
1. Vertragsparteien
Vollständige Namen und Anschriften von Gastfamilie und Au-pair sowie die Namen und Geburtsdaten der zu betreuenden Kinder.
2. Beginn und Dauer
Startdatum und Laufzeit (in Deutschland 6–12 Monate). Bei Visumspflicht: Beginn „nach Visumserteilung“ formulieren.
3. Aufgaben
Konkrete Beschreibung der Kinderbetreuung und leichten Mithilfe im Haushalt – je genauer, desto weniger Konflikte. Was dazugehört und was nicht.
4. Arbeitszeit
Maximal 30 Stunden pro Woche inklusive Babysitting, in der Regel höchstens 6 Stunden täglich; ein Wochenplan als Anlage hat sich bewährt.
5. Freizeit
Mindestens 1,5 freie Tage pro Woche (mindestens ein Sonntag pro Monat) und 4 freie Abende wöchentlich.
6. Taschengeld
280 € monatlich in Deutschland, unabhängig vom Stundenumfang, auch bei Krankheit und im Urlaub. Details zum Taschengeld.
7. Unterkunft & Verpflegung
Eigenes, abschließbares Zimmer (mind. 8 m², beheizt, mit Fenster) und volle Verpflegung – auch an freien Tagen.
8. Urlaub
4 Wochen bezahlter Urlaub bei 12 Monaten Aufenthalt, anteilig 2 Werktage pro Monat bei kürzerer Dauer.
9. Sprachkurs
Zuschuss der Familie von mindestens 70 € monatlich plus Freistellung für den Kursbesuch und Beteiligung an den Fahrtkosten (40–60 €).
10. Versicherung
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung auf Kosten der Gastfamilie (ca. 38 €/Monat). Zum Versicherungspaket.
11. Reisekosten
Regelung zur Beteiligung an An- und Abreise (in unserem Programm mindestens 35 € monatliche Reisekostenpauschale).
12. Kündigung
Beidseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen; bei schwerwiegenden Gründen bleibt die fristlose Kündigung möglich.
Muster inklusive: Unsere Familien und Au-pairs erhalten von uns den bewährten Mustervertrag der Gütegemeinschaft Au pair – vorausgefüllt und in beiden Sprachen erklärt. Sie müssen nichts selbst aufsetzen.
Wenn es nicht passt: Kündigung & Wechsel
So läuft eine faire Trennung
- Gespräch zuerst – die meisten Konflikte sind Missverständnisse; auf Wunsch moderieren wir
- Schriftliche Kündigung mit 2 Wochen Frist
- Das Au-pair wohnt bis zum Ende der Frist in der Familie oder beide einigen sich auf eine frühere einvernehmliche Lösung
- Wir organisieren die Neuvermittlung – für das Au-pair eine neue Familie, für die Familie ein neues Au-pair
Häufige Vertragsfragen
Ist der Vertrag ein Arbeitsvertrag?
Nein. Das Au-pair-Verhältnis ist rechtlich kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern ein Betreuungsverhältnis auf Grundlage des Europäischen Au-pair-Abkommens – deshalb Taschengeld statt Lohn. Einzelne Schutzvorschriften gelten dennoch.
Brauchen wir den Vertrag vor dem Visum?
Ja. Der unterschriebene Vertrag ist zwingende Voraussetzung für den Visumsantrag und wird zusammen mit der Einladung der Familie bei der Botschaft eingereicht.
Können wir den Vertrag verlängern?
Innerhalb der Maximaldauer von 12 Monaten in Deutschland: ja, formlos per Nachtrag. Eine Verlängerung darüber hinaus ist aufenthaltsrechtlich nicht möglich.
Fragen zum Vertrag?
Wir gehen jeden Punkt mit Ihnen durch – vor der Unterschrift.