Gastfamilie in Österreich: die Besonderheiten

Österreich regelt das Au-pair-Verhältnis deutlich anders als Deutschland: kürzere Wochenstunden, tarifliches Taschengeld und eine Meldepflicht beim AMS. Der Überblick für Familien in Österreich.

RegelungÖsterreich
Betreuungszeitmax. 18 Std./Woche – deutlich weniger als in Deutschland
Taschengeldnach dem österreichischen Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte; wird jährlich angepasst
MeldepflichtAnzeige beim Arbeitsmarktservice (AMS) spätestens 2 Wochen vor Beginn
SozialversicherungAnmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse; das Au-pair ist kranken- und unfallversichert
StatusAu-pairs gelten arbeitsrechtlich als Hausgehilf:innen – es gelten Urlaubs- und Feiertagsregeln des Hausgehilfengesetzes
Dauerüblich 6–12 Monate
Nicht-EU-Au-pairsAufenthaltsbewilligung erforderlich; Altersgrenze und Verfahren weichen von Deutschland ab

Der wichtigste Unterschied

Mit maximal 18 Wochenstunden ist das österreichische Au-pair-Modell eher eine Teilzeit-Ergänzung als eine Betreuungslösung für Vollzeit-Berufstätige. Dafür ist das Au-pair sozialversichert und die Rahmenbedingungen sind arbeitsrechtlich klar geregelt.

Unsere Empfehlung

Familien in Österreich beraten wir individuell: Je nach Betreuungsbedarf kann das Au-pair-Modell passen – oder eine Kombination mit anderen Betreuungsformen sinnvoller sein. Die Regeln ändern sich zudem regelmäßig (Tarifanpassungen); verlassen Sie sich nicht auf veraltete Blogartikel, sondern fragen Sie konkret nach.

Alle Angaben: Stand Juli 2026, ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte geben AMS und ÖGK bzw. unsere Beratung für Ihren Einzelfall.

Familie in Österreich?

Wir prüfen mit Ihnen, ob das 18-Stunden-Modell zu Ihrem Betreuungsbedarf passt – ehrlich und konkret.