Gastfamilie in Österreich: die Besonderheiten
Österreich regelt das Au-pair-Verhältnis deutlich anders als Deutschland: kürzere Wochenstunden, tarifliches Taschengeld und eine Meldepflicht beim AMS. Der Überblick für Familien in Österreich.
| Regelung | Österreich |
|---|---|
| Betreuungszeit | max. 18 Std./Woche – deutlich weniger als in Deutschland |
| Taschengeld | nach dem österreichischen Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte; wird jährlich angepasst |
| Meldepflicht | Anzeige beim Arbeitsmarktservice (AMS) spätestens 2 Wochen vor Beginn |
| Sozialversicherung | Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse; das Au-pair ist kranken- und unfallversichert |
| Status | Au-pairs gelten arbeitsrechtlich als Hausgehilf:innen – es gelten Urlaubs- und Feiertagsregeln des Hausgehilfengesetzes |
| Dauer | üblich 6–12 Monate |
| Nicht-EU-Au-pairs | Aufenthaltsbewilligung erforderlich; Altersgrenze und Verfahren weichen von Deutschland ab |
Der wichtigste Unterschied
Mit maximal 18 Wochenstunden ist das österreichische Au-pair-Modell eher eine Teilzeit-Ergänzung als eine Betreuungslösung für Vollzeit-Berufstätige. Dafür ist das Au-pair sozialversichert und die Rahmenbedingungen sind arbeitsrechtlich klar geregelt.
Unsere Empfehlung
Familien in Österreich beraten wir individuell: Je nach Betreuungsbedarf kann das Au-pair-Modell passen – oder eine Kombination mit anderen Betreuungsformen sinnvoller sein. Die Regeln ändern sich zudem regelmäßig (Tarifanpassungen); verlassen Sie sich nicht auf veraltete Blogartikel, sondern fragen Sie konkret nach.
Alle Angaben: Stand Juli 2026, ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte geben AMS und ÖGK bzw. unsere Beratung für Ihren Einzelfall.
Familie in Österreich?
Wir prüfen mit Ihnen, ob das 18-Stunden-Modell zu Ihrem Betreuungsbedarf passt – ehrlich und konkret.