Au Pair in Frankreich

Frankreich

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Wer schon einmal eine längere Zeit in Frankreich verbracht hat versteht, wie die Franzosen ihren sehr eigenen, genussbetonten Lebensstil entwickeln konnten.
Die abwechslungsreichen Landschaften entlang der Europäischen Atlantik- und Mittelmeerküste, der bergige Süden oder die berühmte Flusslandschaft der Loire laden geradezu dazu ein, den Alltag etwas entspannter zu meistern.

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Finde deine Gastfamilie in Frankreich

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Jedenfalls lässt sich leicht erahnen, woher die positive Lebenseinstellung rührt, die den Bewohnern eigen ist und sich in jedem Lebensbereich widerspiegelt. Besonders hervorgehoben sei hier die französische Küche, die für ihre Extravaganz und hohe Qualität in ganz Europa bekannt ist.

Wenn du also deine französischen Sprachkenntnisse verbessern und gleichzeitig ein wenig des berühmten französischen soif de vivre hautnah erleben möchtest, ist ein Au Pair Aufenthalt in Frankreich genau das Richtige für dich!

Wir haben dir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die du für ein erfolgreiches Gelingen deines Vorhabens brauchst.

Was muss ich wissen? - Die wichtigsten Eckdaten

Alter 18-30 Jahre
Aufenthaltsdauer 3-18 Monate
Arbeitszeiten Ca. 30 Stunden pro Woche
Urlaub Eine volle Urlaubswoche je 6 Monate Aufenthalt sowie 1,5 freie Tage pro Woche
Reisekosten Die Reisekosten müssen vom Au Pair selbst getragen werden.
Versicherungen  Die Verantwortung für die Versicherung vor Ort trägt das Au Pair selbst. EU-Bürger können die gleiche Versicherung wie in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen. Zusätzlich muss eine französische Sozialversicherung abgeschlossen werden.
Taschengeld Ca. 80€ pro Woche
Visum
EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Frankreich kein Visum. Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes können ein visa long séjour mention étudiant beantragen.

Was sind meine Aufgaben?

Wenn du als Au Pair in Frankreich arbeitest, kümmerst du dich hauptsächlich um die Kinder deiner Gastfamilie. Daher solltest du auf jeden Fall Spaß am Umgang mit Kindern haben. Auch vorherige Erfahrungen in der Kinderbetreuung können ein großer Vorteil sein.
Die genauen Aufgaben, die auf dich zukommen, hängen mit dem Alter der Gastkinder und den Ansprüchen der Gasteltern zusammen und können entsprechend variieren. Sie werden im Einzelnen vorher mit der Familie abgesprochen.
In der Regel wirst du vor allen Dingen viel Zeit mit den Kindern verbringen. Das heißt natürlich, dass du bei den Aufgaben, die in der Kindererziehung anstehen, mit anpackst. Es könnte sein, dass deine Gasteltern von dir erwarten das Frühstück zuzubereiten, die Kinder morgens zur Schule zu bringen und dort wieder abzuholen. Auch unterschiedliche Freizeitaktivitäten an den Nachmittagen oder am Wochenende können zu deinen Aufgaben zählen.
Zusätzlich hilft das Au Pair bei leichteren Hausarbeiten wie aufräumen, spülen oder Wäsche waschen. Kleinere Einkäufe oder Besorgungen können ebenfalls übernommen werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Au Pair in Frankreich solltest du...

...mindestens 18 Jahre alt sein.
...die Bereitschaft mitbringen, mindestens 3 Monate in Frankreich zu leben (besser sind 6-12 Monate, maximal 18 Monate)
...finanziell für die gesamte Aufenthaltsdauer abgesichert sein.
...Nichtraucher sein.
...dich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden.
...unverheiratet sein und kein eigenen Kinder haben.
...mindestens die Mittlere Reife (Realschulabschluss) besitzen.
...bestenfalls einen Führerschein und Erfahrung im Autofahren besitzen.

Wie lauten die Visabestimmungen?

EU-Bürger

EU-Bürger brauchen für die Einreise nach Frankreich kein Visum, sondern lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Dabei ist zu beachten, dass die Gültigkeit über die gesamte Aufenthaltsdauer bestehen bleibt.

Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten muss außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen DIRRECTE beantragt werden. Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt von den Regelungen des jeweiligen Regierungsbezirks in Frankreich ab und sollte vorher von dir recherchiert werden. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriebener Au Pair-Vertrag
  • Schulzeugnis/Abschlusszeugnis
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses
  • Motivationsschreiben
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Passfotos
  • Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs
  • In einigen Fällen: schriftliche Bestätigung der Adresse deiner Gastfamilie (z.B. Telefonrechnung etc.)

Achtung: Alle offiziellen Dokumente sowie das Motivationsschreiben müssen in französischer Sprache eingereicht werden!

Deine Gastfamilie muss dich außerdem innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) als stagiaire aide familial étranger anmelden.
Ebenfalls muss eine Registrierung bei der CPAM (Caisse Primaire d'Assurance Maladie) durch deine Gastfamilie erfolgen, damit du eine Sozialversicherungsnummer erhälst.

Nicht-EU-Bürger

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen das französische visa long séjour mention étudiant um in Frankreich als Au Pair leben und arbeiten zu können.
Für den Antrag benötigst du zunächst deinen Au Pair-Vertrag, den du vom örtlichen DIRECCTE prüfen und beglaubigen lassen musst.
Auch andere Unterlagen müssen beim DIRECCTE vorgelegt werden. Du kannst sie hierfür an deine Gastfamilie schicken, um sie von dieser vor Ort einreichen zu lassen.

  • 4 unterschriebene Kopien des Au Pair Vertrages
  • Ein ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Dein Schulzeugnis/ Abschlusszeugnis
  • Kopie deines Reisepasses
  • Motivationsschreiben

Achtung: Alle offiziellen Dokumente sowie das Motivationsschreiben müssen in französischer Sprache eingereicht werden!

Nach der Überprüfung der Dokumente schickt der DIRECCTE zwei beglaubigte Kopien des Au Pair Vertrags und eine Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs für ausländische Staatsangehörige zurück an deine Gastfamilie. Diese Unterlagen schickt dir deine Familie anschließend zu - du brauchst sie für die Beantragung deines Visums.

Genauere Informationen bezüglich des Visumsantrags erhälst du bei der französischen Botschaft deines Heimatlandes. Dort erhälst du auch das OFII certification application form, welches gemeinsam mit der Anmeldung für den Sprachkurs und der beglaubigten Vertragskopie eingereicht werden muss.

Deine Gastfamilie muss dich außerdem innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft bei der URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité sociale et d'allocations familiales) als stagiaire aide familial étranger anmelden.
Ebenfalls muss eine Registrierung bei der CPAM (Caisse Primaire d'Assurance Maladie) durch deine Gastfamilie erfolgen, damit du eine Sozialversicherungsnummer erhälst.

Das OFII certification application form muss zudem innerhalb der ersten 3 Monate nach deiner Ankunft beim örtlichen OFII (Office française de l'immigration et de l'intégration) eingereicht werden. Abschließend musst du für die letzten Schritte auf dem Weg zu deiner Aufenthaltsgenehmigung persönlich beim OFII erscheinen. Es ist daher wichtig, dass du dir rechtzeitig einen Termin geben lässt. Ohne die Klärung dieser Formalitäten ist es dir nicht erlaubt, in Frankreich als Au Pair zu arbeiten

Was kostet mich mein Aufenthalt in Frankreich?

Die Kosten für deinen Aufenthalt in Frankreich können je nach Herkunftsland und entsprechenden Visabestimmungen variieren. Du solltest auf jeden Fall beachten, dass du neben den Visumsgebühren auch für die Unfall- und Krankenversicherung sowie die Reisekosten aufkommen musst. Auch das Ausstellen und Übersetzen gewisser Dokumente ist mit finanziellem Aufwand verbunden.
Deine Gastfamilie sorgt allerdings für eine angemessene Unterkunft und Verpflegung und zahlt dir außerdem ein kleines Taschengeld.

Was verdiene ich als Au Pair in Frankreich?

Deine Gastfamilie zahlt dir ein Taschengeld in Höhe von etwa 80€ pro Woche und kommt außerdem für deine Unterkunft und Verpflegung auf. Dafür arbeitest du etwa 30 Stunden pro Woche bei 1,5 freien Tagen und einer Woche Urlaub je 6 Monate Aufenthalt.

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