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Au Pair in Spanien - Alle wichtigen Informationen

Au Pair in Spanien

Spanien - Heimat des Flamenco

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Die Spanier sind für ihre offene Art und ihren herzlichen Umgang bekannt, ein Aufenthalt als Au Pair in Spanien kann also eine unvergessliche Zeit für dich sein.

Wenn du Wert auf zwischenmenschliche Kontakte und kulturellen Austausch legst, wirst du von den Bewohnern dieses schönen Staates auf der iberischen Halbinsel mit Sicherheit freundlich empfangen.

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Finde deine Gastfamilie in Spanien

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Die einstmalige Großmacht hat zudem eine Menge zu bieten. Ein Besuch im weltoffenen und für seine Architektur berühmten Barcelona, in der lebhaften Hauptstadt Madrid oder der malerisch-alten Universitätsstadt Salamanca ist in jedem Fall eine Reise wert. Geschichtsträchtige Orte sowie atemberaubende Landschaften finden sich überall in Spanien.

Nicht unerwähnt bleiben sollen hier natürlich auch die kulinarischen Genüsse, die das Land zu bieten hat. Du wirst deiner Familie und deinen Bekannten nach deiner Rückkehr mit Sicherheit von den typischen Tapas-Abenden mit Freunden oder der allerorts zu findenden spanischen Paella vorschwärmen.

Doch bevor es los geht, solltest du dich mit den landesspezifischen Bedingungen für Au Pair Programme vertraut machen. Hier findest du alle wichtigen Infos und Tipps die du brauchst, um deinen Aufenthalt zu einem vollen Erfolg werden zu lassen.

Was muss ich wissen? - Die wichtigsten Eckdaten

Alter 18-30 Jahre
Aufenthaltsdauer 6-12 Monate
Arbeitszeiten Ca. 30 Stunden pro Woche
Urlaub Empfohlen wird eine volle Urlaubswoche je 6 Monate Aufenthalt, es gibt jedoch in Spanien keine offiziellen Regelungen für einen Anspruch auf Urlaub. Dir stehen jedoch in jedem Fall 1,5 freie Tage pro Woche zu.
Reisekosten Die Reisekosten müssen vom Au Pair getragen werden.
Versicherungen Die Verantwortung für die Versicherung vor Ort trägt das Au Pair selbst. EU-Bürger können unter Umständen die gleiche Versicherung wie in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen.
Taschengeld Mindestens 60€ pro Woche
Visum EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Spanien kein Visum. Für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes gelten landesspezifische Regelungen, ein Visum wird in jedem Fall benötigt.

Was sind meine Aufgaben?

Als Au Pair in Spanien ist die Kinderbetreuung deine Hauptaufgabe. Welche Aufgaben du genau übernimmst hängt vor allem von den Ansprüchen deiner Gastfamilie ab. Du solltest dich jedoch darauf einstellen, dass du viel Zeit mit deinen Gastschwestern oder-brüdern verbringst und auf diese aufpasst. Erfahrung im Umgang mit Kindern ist daher ein klarer Vorteil.

Es kann sein, dass deine Gastfamilie von dir erwartet, dass du regelmäßig Fahrdienste übernimmst. Du bringst die Kinder also beispielsweise mit dem Auto zur Schule und holst sie dort wieder ab, fährst sie zum Musikunterricht oder zum Fußballtraining. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten an den Nachmittagen oder Wochenenden können auf dem Programm stehen.

Zusätzlich übernimmst du in der Regel kleinere Aufgaben im Haushalt wie bügeln, waschen oder das Aufräumen der Kinderzimmer. Auch das Erledigen von Einkäufen oder nötigen Besorgungen fällt eventuell in dein Aufgabengebiet.
Natürlich hängt die Art deiner Tätigkeiten stark von dem Alter der Gastkinder ab. Du solltest dich also bereits im Voraus gut über deine Familie informieren um dir ein genaueres Bild davon machen zu können, was auf dich zukommt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Au Pair in Spanien solltest du...

...mindestens 18 Jahre alt sein
...die Bereitschaft mitbringen, mindestens 6 Monate in Spanien zu leben (noch besser sind 9-12 Monate).
...finanziell für den Zeitraum des Aufenthaltes abgesichert sein.
...spanische Grundkenntnisse und sichere Englischkenntnisse besitzen.
...Nichtraucher sein.
...dich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden.
...unverheiratet sein und keine eigenen Kinder haben
...mindestens die Mittlere Reife (Realschulabschluss) besitzen.
...möglichst im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und bereits Erfahrung im Autofahren haben.

 

Wie lauten die Visabestimmungen?

EU-Bürger Ein Visum wird nicht benötigt
Bürger der USA Au Pair-Visum oder Studentenvisum
Bürger aus Kanada Youth Mobility Scheme
Bürger aus Neuseeland Working Holiday Visum
Alle anderen Studentenvisum
oder
Non Profitable Temporary Residence Permit

EU-Bürger

Als EU-Bürger brauchst du kein Visum für deine Einreise nach Spanien oder um dort als Au Pair zu arbeiten, dein normaler Personalausweis oder Reisepass reicht aus. Achte jedoch darauf, dass das entsprechende Dokument für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Du musst dich außerdem bei der örtlichen Meldebehörde registrieren lassen, wenn du mehr als 3 Monate in Spanien verbringen möchtest. Dort wird eine EU-Meldebescheinigung für dich ausgestellt.

In den meisten Fällen musst du die Beantragung der Meldebescheinigung persönlich in der Meldebehörde vornehmen. Dafür lässt du dir am besten einen Termin geben. Die Formalitäten können sich jedoch in den verschiedenen autonom verwalteten Gebieten Spaniens unterscheiden. Daher solltest du dich auf jeden Fall bei der Einwanderungsbehörde über den genauen Ablauf informieren.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • Zwei EX-18-Bewerbungsbogen, ausgefüllt und unterschrieben
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über deine Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
  • Schriftlicher Nachweis über deine finanzielle Absicherung der Reise

Achtung: Alle offiziellen Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden! 

Nicht-EU-Bürger

Die jeweiligen Visabedingungen für Bürger aus Nicht-EU-Ländern unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Weiter oben findest du eine Auflistung der verschiedenen Visa-Formen nach Herkunftsland.
Das Visum muss jedoch in jedem Fall vor Ausreise beantragt werden.

Au Pair Visum oder Studentenvisum

Diese Form des Einreisevisums für Spanien wird für amerikanische Staatsbürger ausgestellt. Folgende Voraussetzungen gelten für die Beantragung des Au Pair Visums:

  • Die Adresse der spanischen Gastfamilie muss vorgelegt werden
  • Du erhältst kein Gehalt für die Übernahme häuslicher Aufgaben
  • Der eigentliche Zweck deines Aufenthaltes dient deiner beruflichen oder persönlichen Laufbahn und liegt nicht in der Übernahme von Haushalts-Aufgaben

Die Bedingungen für die Beantragung eines Studentenvisums findest du auf der Homepage des spanischen Konsulats in Miami. Dort findest du ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsprozesses für das Au Pair Visum mit allen nötigen Voraussetzungen.

Youth Mobility Scheme

Dieses Visum für kanadische Staatsangehörige muss persönlich in der spanischen Botschaft beantragt werden. Lass dir dafür einen Termin geben und bringe folgende Unterlagen als Kopie und Original mit:

  • Reisepass (mindestens noch ein Jahr Gültigkeit)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
  • Aktuelles Passfoto
  • Rückflugticket oder Nachweis über die finanzielle Absicherung der Rückreise
  • Beleg der kanadischen Staatsbürgerschaft
  • Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt
  • Nachweis über ausreichende Finanzen für deinen Aufenthalt
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 6 Monate alt)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Visumsgebühren ($150 kanadische Dollar)
  • Au Pair Vertrag mit Unterschrift der Gastfamilie

Die Anzahl der genehmigten Visa ist limitiert, weshalb du dich bereits im Voraus über die Verfügbarkeit informieren solltest. Alle Informationen zum Youth Mobility Programme findest du auf der Homepage der spanischen Botschaft in Ottawa.
Wenn du länger als 6 Monate in Spanien verbringen möchtest, musst du nach deiner Ankunft außerdem eine tarjeta de identidad de extranjero (Ausländermeldebescheinigung) bei der örtlichen spanischen Einwanderungsbehörde beantragen.

Working Holiday Visum

Kanadische Staatsbürger können das Working Holiday Visum beantragen, wenn sie nicht länger als 6 Monate in Spanien leben wollen. Außerdem darfst du in diesem Fall höchstens 3 Monate bei der gleichen Gastfamilie verbringen.
Das Visum kann zudem nur einmal beantragt werden und schließt ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis ausdrücklich aus.

Um das Visum beantragen zu können musst du einen Termin bei der spanischen Botschaft vereinbaren und dort folgende Dokumente vorlegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
  • Farbiges Passfoto
  • Reisepass (muss mindestens bis drei Monate nach der Ausreise gültig sein)
  • Rückflugticket oder Nachweis über die finanzielle Absicherung der Rückreise
  • Nachweis über finanzielle Absicherung des Aufenthaltes (kann z.B. durch Kontoauszüge erbracht werden und beträgt mindestens 532,51€/Monat)
  • Auslandskrankenversicherung für mindestens 1 Jahr
  • Polizeiliches Führungszeugnis von Neuseeland und allen anderen Ländern, in denen du innerhalb der letzten fünf Jahre gewohnt hast
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Foreigner identification number (die N.I.E. ist eine Identifikationsnummer für Ausländer)
  • Visumsgebühren
  • Adressierter und frankierter Rücksendeumschlag (Einschreiben)
Studentenvisum

Alle Bürger, die von den bisher beschriebenen Regelungen ausgenommen sind (also nicht aus EU-Staaten, den USA, Kanada oder Neuseeland kommen) haben die Möglichkeit, für die Einreise nach Spanien ein Studentenvisum zu beantragen. Damit ist es ebenfalls erlaubt, als Au Pair in einer Familie zu arbeiten.

Für die Beantragung des Studentenvisums wird vorausgesetzt, dass du an einem Spanischkurs teilnimmst, der den Kriterien des Instituto Cervantes entspricht und einen Mindestumfang von 20 Stunden pro Woche umfasst.
Außerdem werden folgende Dokumente zur Vorlage bei der spanischen Botschaft benötigt:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Unterschriebener Au Pair-Vertrag
  • Nachweis über deine Auslandskrankenversicherung

In Spanien musst du dir eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Polizeistation ausstellen lassen. Vereinbare dafür einen Termin innerhalb des ersten Monats nach deiner Ankunft.

ACHTUNG!
Angehörige einiger Staaten sind von der Visumspflicht ausgenommen, sofern sie sich nicht länger als 3 Monate in Spanien aufhalten. In dem Fall solltest du dich vorher rechtzeitig informieren, welche Bestimmungen für dich gelten.
Trotzdem müssen bei der Einreise bestimmte Dokumente vorgelegt werden, wie z.B. Nachweise über finanzielle Mittel und den Zweck des Aufenthaltes (Studium oder privat), ein Einladungsschreiben der Gastfamilie sowie der unterzeichnete Au Pair-Vertrag.

Non Profitable Temporary Residence Permit

Eine Alternative zum Studentenvisum bietet die sogenannte non profitable temporary residence permit (gemeinnützige vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung).
Alle Informationen zu dieser Form des Visums findest du auf der Homepage der spanischen Einwanderungsbehörde.

Was kostet mich mein Aufenthalt in Spanien?

Die Kosten für deinen Aufenthalt können je nach Art des zu beantragenden Visums unterschiedlich hoch ausfallen. Generell musst du jedoch damit rechnen neben den Visumskosten auch die Reise- und Versicherungskosten übernehmen zu müssen. Außerdem können eventuell zusätzliche Kosten für das Ausstellen bestimmter Dokumente wie z.B. des Gesundheitszeugnisses oder von Passbildern entstehen. Solltest du dich entschließen die Service-Leistungen einer Agentur in Anspruch zu nehmen, kommen die hierdurch entstehenden Kosten auch noch hinzu.

Was verdiene ich als Au Pair in Spanien?

Als Au Pair in Spanien werden dir mindestens 60€ Taschengeld pro Woche bezahlt. Außerdem werden sowohl die Unterkunft in einem eigenen Zimmer als auch die tägliche Verpflegung von deiner Gastfamilie gestellt.
Die genauen Konditionen werden im Einzelfall zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie ausgehandelt.

Wie versichere ich mich als Au Pair in Spanien?

EU-Bürger

EU-Bürger sind für eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten über die Krankenversicherung ihres Herkunftslandes versichert. Du solltest dir vor deiner Abreise eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei deiner Krankenkasse besorgen.

Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten musst du dir vor deiner Abreise ein S1-Formular von deiner Krankenkasse zuschicken lassen und dieses ausfüllen. Nach deiner Ankunft in Spanien lässt du dieses Formular bei der örtlichen Seguridad Social abstempeln und erhälst eine spanische Gesundheitskarte, die dich zur Inanspruchnahme der medizinischen Grundversorgung in einem Ärztezentrum berechtigt.

Alternativ kann natürlich auch eine private Kranken- und Unfallversicherung für den Zeitraum des Aufenthaltes abgeschlossen werden.

Als Au Pair in Spanien kannst du dich leider nicht über die spanische Sozialversicherung versichern lassen.

Nicht-EU-Bürger

Wenn du Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes bist, bist du für die Zeit deines Aufenthaltes dazu verpflichtet, eine private Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen.
Die Kosten hierfür werden von dir als Au Pair mit deiner Gastfamilie geteilt. Die Grundlage hierfür bietet das European Agreement on Au Pair Placement, es besteht für dich somit ein offizieller Rechtsanspruch auf eine Kostenteilung.

Es kann zudem sein, dass dein Heimatland ein gegenseitiges Gesundheitsabkommen mit Spanien abgeschlossen hat. In dem Fall kannst du weiterhin die Versicherungsleistungen in deinem Heimatlandes in Anspruch nehmen. Informiere dich hierfür bei deiner Krankenkasse über die jeweils gültigen Bedingungen.

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